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Maskenpflicht im Unterricht

Seit dem 29.10.2020 gilt die Maskenpflicht auch im Unterricht

 

 

Bildbearbeitung M. Müller
Mediengestalterin Fachstufe 2

Die Maskenpficht gilt ab Donnerstag, den 29.10.2020 nun auch im Unterricht:
„Auch im Unterricht müssen Schülerinnen und Schüler ab der 5. Klasse sowie das Lehr- und pädagogische Personal jetzt eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.“

 

In folgenden Bereichen besteht zu den aufgeführten Uhrzeiten für Fußgänger die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (MNB).

  • Innenstadtbereich: von 9 Uhr bis 21 Uhr
    Der Innenstadtbereich wird begrenzt durch folgende Straßen:
    Fünffensterstraße bis Hausnummer 2, Ständeplatz, Kurfürstenstraße, Werner-Hilpert-Straße, Lutherstraße, nördlicher Teil der Mauerstraße, Jägerstraße, Untere Königsstraße (vom Holländischen Platz bis zur Kreuzung „Am Stern“), Kurt-Schumacher-Straße, Brüderstraße, Steinweg, Frankfurter Straße (stadtauswärts bis) Fünffensterstraße.
  • Stadtgebiet: von 7 Uhr bis 16 Uhr
    Hoffmann-von-Fallersleben-Straße (inkl. des westlichen Teils der Schillerstraße bis Sickingenstraße, d. h . rund um die Arnold-Bode-Schule , Wolfhager Straße (in Höhe Feuerwehrwache), Gießbergstraße
  • Vorderer Westen:
    von 9 bis 2 Uhr

    Vorplatz Alte Hauptpost inkl. Karthäuser-Straße im Bereich zwischen Akazienweg und Friedrich-Ebert-Straße; Bereich Friedrich-Ebert-Straße 1 bis Kreuzungsbereich Annastraße und Platz der Elf Frauen
    von 9 bis 21 Uhr
    August-Bebel-Platz
    von 18 bis 2 Uhr
    Rudolphsplatz