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Maskenpflicht im Unterricht
Seit dem 29.10.2020 gilt die Maskenpflicht auch im Unterricht
Bildbearbeitung M. Müller
Mediengestalterin Fachstufe 2
Die Maskenpficht gilt ab Donnerstag, den 29.10.2020 nun auch im Unterricht:
„Auch im Unterricht müssen Schülerinnen und Schüler ab der 5. Klasse sowie das Lehr- und pädagogische Personal jetzt eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.“
In folgenden Bereichen besteht zu den aufgeführten Uhrzeiten für Fußgänger die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (MNB).
- Innenstadtbereich: von 9 Uhr bis 21 Uhr
Der Innenstadtbereich wird begrenzt durch folgende Straßen:
Fünffensterstraße bis Hausnummer 2, Ständeplatz, Kurfürstenstraße, Werner-Hilpert-Straße, Lutherstraße, nördlicher Teil der Mauerstraße, Jägerstraße, Untere Königsstraße (vom Holländischen Platz bis zur Kreuzung „Am Stern“), Kurt-Schumacher-Straße, Brüderstraße, Steinweg, Frankfurter Straße (stadtauswärts bis) Fünffensterstraße.
- Stadtgebiet: von 7 Uhr bis 16 Uhr
Hoffmann-von-Fallersleben-Straße (inkl. des westlichen Teils der Schillerstraße bis Sickingenstraße, d. h . rund um die Arnold-Bode-Schule , Wolfhager Straße (in Höhe Feuerwehrwache), Gießbergstraße
- Vorderer Westen:
von 9 bis 2 Uhr
Vorplatz Alte Hauptpost inkl. Karthäuser-Straße im Bereich zwischen Akazienweg und Friedrich-Ebert-Straße; Bereich Friedrich-Ebert-Straße 1 bis Kreuzungsbereich Annastraße und Platz der Elf Frauen
von 9 bis 21 Uhr
August-Bebel-Platz
von 18 bis 2 Uhr
Rudolphsplatz