Informationen über den Bildungsgang GMTA

Organisation

Koordinator auf Schulleitungsebene

Fr. Jany
E-Mail: p.jany@absks.de

Fachgruppensprecher

Hr. Seeliger
E-Mail: n.seeliger@absks.de

Klassenbezeichnung / Klassenlehrer / Raumnummer

11GMTA1  // Hr. Bagus
11GMTA2 // Hr. Seeliger

12GMTA // Hr. Gürich

Allgemeine Berufsinformationen:

GMTA auf Wikipedia

Anmeldeformular

Anmeldung zur zweijährigen höheren Berufsfachschule

Abschluss und Berufsbezeichnung

Die Abschlussprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil, die im Rahmen einer gemeinsamen Aufgabenstellung durchgeführt werden.

Die Berufsbezeichnung lautet:

• Staatlich geprüfte Gestaltungs- und Medientechnische Assistentin
• Staatlich geprüfter Gestaltungs- und Medientechnischer Assistent

Zusätzlich zu der Berufsausbildung besteht die Möglichkeit, den schulischen Teil der Fachhochschulreife zu erwerben.

Zusatzunterricht zur Erlangung der Fachhochschulreife

Zusatzunterricht wird in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik erteilt und führen bei entsprechenden Noten zur Fachhochschulreife.

Schülerinnen und Schüler der zweijährigen höheren Berufsfachschule können die Fachhochschulreife (Hochschulzugangsberechtigung für die Bachelorstudiengänge) erwerben, wenn sie:

1. die Abschlussprüfung der zweijährigen höheren Berufsfachschulen bestanden haben,

2. am Zusatzangebot zur Erlangung der Fachhochschulreife mit Erfolg teilgenommen und die Zusatzprüfung bestanden haben,

3. eine ausreichende berufliche Tätigkeit – z. B. ein 6-monatiges Praktikum nachweisen

Zugangsvoraussetzungen / Bewerbungsschluss

Alle Bewerberinnen und Bewerber sollten Interesse an gestalterischen Tätigkeiten haben, ebenso wichtig ist die Bereitschaft, sich mit den technischen Aspekten zu befassen, die das Arbeiten mit Computern, Foto- oder Videokameras mit sich bringt.

Aufnahme – Zugangsvoraussetzung
Um in die Höhere Berufsfachschule Fachrichtung Gestaltungs- und Medientechnische/r Assistent/in aufgenommen zu werden, benötigen wir von Ihnen folgende Nachweise in schriftlicher Form:

  1. Mittleren Abschluss, z. B. Abschlusszeugnis der Realschule / Abschlusszeugnis der zweijährigen Berufsfachschule mit mindestens befriedigenden Leistungen in zwei der Fächer, Deutsch, Mathematik und Englisch, wobei in keinem der genannten Fächer die Leistungen schlechter als ausreichend sein dürfen
  2. oder das Zeugnis der Versetzung in die Einführungsphase einer öffentlichen oder staatlich anerkannten gymnasialen Oberstufe.

Grundsätzlich aufgenommen werden kann nur, wer bis zum 30. April das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Bewerbungsschluss ist der 30. April.
Die Bearbeitung der Unterlagen erfolgt erst nach dem Anmeldeschluss. Verspätete Anmeldungen werden nicht angenommen, es zählt das Datum des Poststempels.

Nur vollständig eingereichte Unterlagen werden bearbeitet, Bewerber und Bewerberinnen, die geforderte Unterlagen nicht einreichen, werden für die Aufnahme nicht berücksichtigt
Die Aufnahme ist durch die abgebende Schule oder, sofern die Bewerberin oder der Bewerber zum Zeitpunkt der Bewerbung keine Schule besucht, durch sie oder ihn selbst zu beantragen.

Der Antrag auf Aufnahme in die Höhere Berufsfachschule GMTA ist schriftlich zu stellen, Online-Bewerbungen oder Anmeldungen per E-Mail sind nicht möglich.

Dem Antrag sind beizufügen:

  1. Lebenslauf und Bildungsgang in tabellarischer Form,
  2. das letzte Schulzeugnis in beglaubigter Abschrift oder in beglaubigter Kopie,
  3. Minderjährige Bewerberinnen und Bewerber müssen ihrem Antrag die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten beifügen.

Bei einer Bewerberzahl, die die mögliche Anzahl von Schulplätzen übersteigt, wird es ein Auswahlverfahren durch eine Auswahlkommission geben.