Die Arnold-Bode-Schule in Kassel bietet im Bereich Medien den Schwerpunkt Zweijährige Fachschule für Gestaltung Fachrichtung Werbe- und Mediendesign an.
»Die Details sind nicht die Details. Sie bilden das Design.«
Charles Eames
Wichtiges in Kürze...
Die Weiterbildung im Überblick
Die Abschlüsse an den zweijährigen Fachschulen sind nach dem Deutschen Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen der Niveaustufe DQR 6 und damit dem gleichen Qualifikationsniveau wie beispielsweise der Abschluss Bachelor zugeordnet.
Die Absolventinnen und Absolventen müssen in der Lage sein, Entwurfs- und Fertigungsaufgaben produkt- und marktbezogen selbstständig zu bearbeiten und unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Gesichtspunkte zu lösen. Die Fähigkeiten der künstlerischen, modischen Gestaltung und der handwerklichen, technischen Realisierung bedingen einander und sind in vielfältiger Weise miteinander verbunden und aufeinander bezogen.
Der Fachbereich Gestaltung hat einen hohen Differenzierungsgrad: Je nach Tätigkeitsbereich steht das Entwerfen, das Gestalten oder die werktechnische Realisierung im Vordergrund. Die Ausbildung berücksichtigt künstlerische sowie fertigungstechnische und gegebenenfalls modische Aspekte.
Die Ziele des Bildungsganges
Da die Medien- und Kommunikationsbranche in permanenter Veränderung ist, werden qualifizierte Arbeitskräfte nicht nur in den Kernbereichen der Medienproduktion und -anwendung benötigt, sondern auch in einem entsprechenden medienaffinen Umfeld.
Mit dem Abschluss als „staatlich geprüfte Designerin / staatlich geprüfter Designer, Fachrichtung Werbe- und Mediendesign bestehen zahlreiche berufliche Perspektiven:
- Artdirection
- Grafik- / Screen- / UX- / Webdesign
- Projektleitung / -management
- Freelance / Selbstständigkeit
- Medienproduktion
- Qualitätsmanagement
- Assistant Visual Merchandising
- Aus- und Weiterbildung
- …
Die Ausbildungsdauer beträgt zwei Jahre in Vollzeit.
Aufnahmevoraussetzungen
Die Aufnahme in die Zweijährige Fachschule setzt den Abschluss in einem nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung oder dem Recht der Länder anerkannten und für die Zielsetzung der jeweiligen Fachrichtung einschlägigen Ausbildungsberuf, eine entsprechende Berufstätigkeit von mindestens einem Jahr und den Abschluss der Berufsschule voraus.
Bewerberinnen und Bewerber ohne einschlägigen Ausbildungsberuf können durch Nachweis einer mindestens fünfjährigen fachspezifischen Tätigkeit und im Rahmen einer Feststellungsprüfung aufgenommen werden.
Abschluss und Perspektive
- staatlich geprüfte Designerin bzw. staatlich geprüfter Designer, Fachrichtung Werbe- und Mediendesign
- mögliche Zusatzprüfungen über die für die Ausbildereignung erforderlichen berufs- und arbeitspädagogischen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
- Studierenden, die bei der Zulassung zum zweiten Ausbildungsabschnitt der Zweijährigen Fachschule den mittleren Abschluss (Realschulabschluss) oder einen dem mittleren Abschluss gleichwertigen Abschluss nachweisen, wird mit Bestehen der Abschlussprüfung die Fachhochschulreife zuerkannt, wenn sie in den Fächern Deutsch und Englisch sowie Mathematik (Wahlpflichtbereich) der Abschlussprüfung mindestens jeweils eine ausreichende Leistung erreichen.
Unterrichtsorganisation / Lehrplan / Unterrichtszeiten
Die Ausbildungsdauer beträgt zwei Jahre in Vollzeit, der Unterricht an der ABS findet montags bis freitags statt. Die Lehrplaninhalte finden Sie im Rahmenlehrplan unter:
Unterrichtsfreie Zeiten
Für die Fachschule gilt die hessischen Ferienregelung. Den aktuellen Ferienkalender finden Sie unter:
Die beweglichen Ferientage für den Landkreis und die Stadt Kassel finden Sie unter:
>> www.schulaemter.hessen.de/service/ferien/bewegliche-ferientage
Kosten / Fördermöglichkeiten
Das so genannte Aufstiegs-BAföG (ehemals Meister-BAföG) verfolgt das Ziel, Teilnehmerinnen und Teilnehmer bei ihrer beruflichen Aufstiegsfortbildung finanziell zu unterstützen und sie zu Existenzgründungen zu ermuntern. Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) ist ein umfassendes Förderinstrument für die berufliche Fortbildung. Dies ist grundsätzlich in allen Berufsbereichen möglich, unabhängig davon, in welcher Form die Fortbildung durchgeführt wird. Diese kann in Vollzeit, Teilzeit, schulisch, außerschulisch, mediengestützt oder per Fernunterricht erfolgen.
Gefördert werden Bildungsmaßnahmen, die fachlich gezielt auf öffentlich-rechtliche Prüfungen (nach der Handwerksordnung, dem Berufsbildungsgesetz oder auf gleichwertige Abschlüsse nach Bundes- oder Landesrecht) vorbereiten.
Mit der hessischen Aufstiegsprämie soll finanziell honoriert werden, dass sich Fachkräfte zu einer beruflichen Aufstiegsqualifizierung entschließen und damit die eigene Qualifikation stärken. Auf diese Weise sollen Fach- und Führungskräfte für den Wirtschaftsstandort Hessen gesichert werden. Gleichzeitig soll die berufliche Bildung attraktiver werden. Damit wird eine förderungsfähige Aufstiegsfortbildung mit Zuschüssen zu den monatlichen Lebensunterhaltungskosten der Studierenden oder zu den Kosten für Bildungsmaßnahmen (Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, Materialien für Meisterstücke usw.) unterstützt.
Weiterführende Informationen finden Sie unter:
- Aufstiegs-BaföG
- Bundesausbildungsförderungsgesetz
- Bildungskreditprogramm der Bundesregierung
- Berufsförderungsdienst der Bundeswehr
- Berufliche Bildung – Aufstiegsprämie
- Bildungsberatung Hessen
Die Weiterbildung ist kostenlos, die Lehrmittel werden gestellt. Gemäß Erlass vom 16.02.2016 wird je Studienhalbjahr eine Laborgebühr von 50,– Euro erhoben.
(vgl.: Verwaltungsvorschriften: Materialpauschale (Laborgebühr) an den staatlichen zweijährigen Fachschulen im Lande Hessen [Erlass vom 16. 02.2016 – III.B.I – 234.000.073 – 00002 – Gült. Verz. Nr. 722])
Anmeldungsinformationen / -formular
Die Aufnahme ist beim Schulleiter bis spätestens sechs Monate vor Beginn des ersten Ausbildungsabschnitts zu beantragen.
Einzureichen sind:
- ein vollständig ausgefülltes Anmeldeformular
- ein Lebenslauf mit entsprechenden fachlichen Nachweisen in tabellarischer Form
- beglaubigte Kopie über das Zeugnis des höchsten schulischen Abschlusses, bzw. das Abgangszeugnis
- beglaubigte Kopie über das Abschlusszeugnis der Berufsschule
- beglaubigte Kopie über das (Kammer-) Zeugnis über den erfolgreichen Abschluss der Berufsausbildung
- Bescheinigungen über Art und Dauer der einschlägigen beruflichen Tätigkeit
>> zum Anmeldeformular Fachschule für Gestaltung Fachrichtung Werbe- und Mediendesign
Koordinator auf Schulleitungsebene
Ulrich Kauppert
E-Mail: u.kauppert@absks.de
Telefon: 0561-92047970
Schillerstraße 16
34117 Kassel