Man muss auch das Mögliche ermöglichen (Arnold Bode)

Die Arnold-Bode-Schule ist bestrebt, ihre SchülerInnen kontinuierlich zu unterstützen und auf individuelle Bedarfe angemessen einzugehen und individuelle Unterstützung anzubieten.

SchülerInnen können einen „Antrag auf Nachteilsausgleich“ an die Klassenleitung stellen. Hierzu haben sie die Möglichkeit, sich das Antragsformular auf der Homepage herunterzuladen und mit den entsprechenden Unterlagen bei der Klassenleitung abzugeben.

Dem Antrag sind in der Regel folgende Unterlagen beizufügen:

  1. Kopien der zwei letzten Zeugnisse
  2. Förderpläne der vorherigen Schule
  3. Ärztliche Bescheinigungen (nicht älter als ein Jahr bei LRS)
  4. Bescheinigung von Förderinstituten (nicht älter als ein Jahr)
  5. Weitere Unterlagen, wenn nötig.

Die Gründe für die Antragstellung können sein:

  • Fortsetzung besonderer Fördermaßnahmen wegen Schwierigkeiten beim Lesen und Rechtschreiben in der Sekundarstufe II (berufliche Schulen),
    z. B. LRS
  • Nachteilsausgleich mit einer vorübergehenden Funktionsbeeinträchtigung oder mit Behinderung, z. B. ADHS, Autismus, Sehbehinderung, Lernbehinderung, etc.

Ein gebrochener Arm oder eine nur kurzzeitige Funktionsbeeinträchtigung berechtigt nicht für einen Nachteilsausgleich und sind mit der Klassenlehrkraft individuell zu besprechen.

Die Klassenkonferenz prüft den Antrag, es entscheidet abschließend das Schulamt!