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1. Mit welchem Zeugnis sollte man sich für die FOS bewerben?

  • Die Bewerbung erfolgt mit dem Halbjahreszeugnis (beglaubigte Kopie) der 10. Jahrgangsstufe oder erfolgreichem Sek I-Abschlusszeugnis (beglaubigte Kopie). Auf dieser Grundlage erteilt die Schule eine Zusage unter Vorbehalt.

2. Welche Voraussetzungen brauchen Schülerinnen und Schüler für den Eintritt in die Fachoberschule der Organisationsform A?

  • Erfolgreicher Abschluss der Klasse 10 (=Sekundarabschluss I), bei den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik darf nur ein Fach mit der Note „ausreichend“ bewertet sein
  • Vertrag mit einer geeigneten Praktikumseinrichtung bzw. einem geeigneten Praktikumsbetrieb
  • Bescheinigung einer durchgeführten Berufsberatung bei der Agentur für Arbeit oder bei der abgebenden Schule
  • Empfehlung der Klassenkonferenz für den Besuch der FOS, alternativ Versetzung in die gymnasiale Oberstufe

3. Welche Voraussetzungen brauchen Schülerinnen und Schüler für den Eintritt in die Fachoberschule in die Organisationsform B?

  • Nachweis des mittleren Bildungsabschlusses(Sek I- Abschluss) (beglaubigte Kopie)
  • Nachweis des Notendurchschnitts von 3,0 im Abschlusszeugnis der Berufsschule, wenn die Notenvoraussetzungen im Zeugnis des Mittleren Bildungsabschlusses nicht gegeben sind (beglaubigte Kopie)
  • Prüfungszeugnis einer Kammer als Nachweis einer abgeschlossenen Berufsausbildung (beglaubigte Kopie)

4. Ich besuche zurzeit keine Schule, da ich mich z.B. die letzten 1½ Jahre in Australien zwecks work and travel aufgehalten habe. Bis wann muss ich mich bewerben und was gibt es zu beachten?

  • Bewerberinnen und Bewerber, bei denen die Unterbrechung des Schulbesuchs ein Jahr übersteigt, müssen sich gegebenenfalls einer Feststellungsprüfung in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch unterziehen. Der Besuch der Berufsschule, die Absolvierung des Bundesfreiwilligendienstes oder Elternzeit gelten nicht als Unterbrechung.
  • Es gelten die normalen Bewerbungsfristen (31. März).

5. Wann erhalte ich eine endgültige Zusage für einen FOS-Schulplatz?

  • Erhält die Bewerberin bzw. der Bewerber eine vorläufige Zusage/Zusage unter Vorbehalt aufgrund ihres Halbjahreszeugnisses, ist die Aufnahme in die Fachoberschule gesichert, sofern die Aufnahmekriterien mit dem Jahreszeugnis erfüllt werden. Die vorläufige Zusage wird von der Schule so früh wie möglich mitgeteilt. Die endgültige Zusage kann erst nach Vorlage des Jahreszeugnisses ausgesprochen werden.

6. Wann endet die Anmeldefrist?

  • Die Anmeldung an Fachoberschulen kann im Zeitraum bis 15. Februar über die abgebenden Schulen eines jeden Jahres erfolgen, wenn nicht über die abgebenden Schulen angemeldet wird, endet die Frist am 31. März.

7. Kann ich mich online bewerben?

  • Online Bewerbungen werden nicht angenommen, jeder Schüler, jede Schülerin muss seine/ihre Unterlagen in schriftlicher Form bei der Schule einreichen.

8. Reicht eine normale Kopie der Zeugnisse?

  • Nein, Zeugnisse müssen in beglaubigter Abschrift vorgelegt werden. Werden bei der persönlichen Anmeldung im Sekretariat Originalzeugnisse vorgelegt, so ist das ausreichend, die Sekretärin fertigt einen Vermerk über die Vorlage des Originals an.

9. Werde ich in die FOS Gestaltung aufgenommen, wenn meine Noten in Deutsch, Englisch und Mathematik befriedigend sind, ich aber bei der künstlerischen Aufnahmeprüfung ein ausreichendes Ergebnis erzielt habe?

  • Nein, neben den Noten in Deutsch, Englisch und Mathematik, von denen nur eine ausreichend sein darf, muss die Leistung in der künstlerischen Aufnahmeprüfung mit mindestens befriedigend bewertet werden, sonst erfolgt keine Aufnahme in die FOS Gestaltung.

10. Im Halbjahreszeugnis erfülle ich die Aufnahmekriterien nicht, da ich in Mathematik die Note mangelhaft bekommen habe. Soll ich mich trotzdem bewerben und kann ich zum Schuljahresende noch einen FOS-Schulplatz erhalten?

  • Bitte unbedingt bewerben, denn die endgültige Zusage wird erst nach Vorlage des Jahreszeugnisses ausgesprochen und wenn mindestens befriedigenden Leistungen in der künstlerischen Aufnahmeprüfung für die FOS Gestaltung erreicht wurden.

12. Wann findet die künstlerische Aufnahmeprüfung für die FOS Gestaltung statt?

  • Sie findet in der Regel Mitte bis Ende April statt. Sie erhalten rechtzeitig eine Einladung zu diesem Termin mit einer Liste der mitzubringenden Materialien.

13. Was soll ich tun, wenn ich zu dem Termin der künstlerischen Aufnahmeprüfung krank oder auf Klassenfahrt bin?

  • Wer nachweisen kann, entweder durch eine ärztliche Bescheinigung oder eine Bescheinigung der abgebenden Schule, dass er den Termin nicht wahrnehmen konnte, erhält einen einmaligen Termin zur Nachprüfung.

15. Ich habe die künstlerische Aufnahmeprüfung schon einmal erfolgreich bestanden, mich aber dann für eine andere Schulform entschieden. Muss ich die Prüfung wiederholen, wenn ich mich erneut bewerbe?

  • Nein, die Geltungsdauer bleibt für mindestens ein Jahr erhalten, bitte verweisen Sie bei Ihrer Bewerbung auf die erfolgreich abgeschlossene Prüfung und nennen Sie uns das Jahr, in dem Sie die Prüfung absolviert haben. Sollte die Prüfung länger als ein Jahr zurück liegen, prüfen wir jeden Fall individuell.

16. Ab wann kann ich mich für die FOS bewerben?

  • Bewerbungen werden ab Januar des jeweiligen Jahres angenommen.

17. Was geschieht mit Bewerberinnen und Bewerbern, die bis zur Anmeldefrist noch keinen Praktikumsplatz vorweisen können?

  • Die Zusage für einen Praktikumsplatz soll bei der Anmeldung vorhanden sein, der unterschriebene Praktikumsvertrag muss bei der Einschulung vorgelegt werden.

Ohne den schriftlichen Nachweis eines Praktikumsplatzes kann die Fachoberschule nicht besucht werden.

18. Welche Kriterien muss ein geeignetes Praktikum erfüllen?

  • Das Praktikum muss hinsichtlich der besuchten Fachrichtung bzw. des besuchten Schwerpunkts der Fachoberschule einschlägig sein und soll spezifische Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen mit Gegebenheiten und Abläufen betrieblicher Arbeitsprozesse vermitteln. Die inhaltlichen Schwerpunkte der Lernfelder des fachrichtungsbezogenen Unterrichts sollen durch die Tätigkeiten im Praktikum weitestgehend abgedeckt werden.
  • Die Schule entscheidet darüber, ob ein Praktikumsbetrieb geeignet ist. Bei Zweifeln nehmen Sie Kontakt mit den Praktikumsbetreuern auf.

19. An welchen Wochentagen findet das Praktikum statt?

  • Für die Klassen 11 FOG 1 und 11 FOG 2 (Gestaltung) findet das Praktikum mittwochs, donnerstags und freitags statt; für die Klassen 11 FOG 3 und 11 FOG 4 (Gestaltung) findet das Praktikum montags, dienstags und mittwochs statt.
  • Für die Klassen 11 FOB 1 und 11 FOB 2 (Bautechnik) findet das Praktikum montags, dienstags und mittwochs statt.
  • Dies gilt auch für die Zeiten der Schulferien.

20. Wie lange dauert das Praktikum?

  • Das Praktikum beginnt am 1. August des entsprechenden Schuljahrs und endet in der vorletzten Woche vor den Sommerferien des Folgejahres.