IT-Ordnung der ABS

1. Allgemeines Nachfolgende Regelung gilt für die Benutzung von schulischen IT-Einrichtungen durch Schülerinnen und Schüler (SuS) im Rahmen des Unterrichts, der Gremienarbeit und zur Festigung der Medienkompetenz außerhalb des Unterrichts. Sie gilt nicht für eine rechnergestützte Schulverwaltung. Die Arnold-Bode-Schule in Kassel gibt sich für den Umgang mit diesem Medium die folgende Nutzungsordnung. Dabei gilt Teil…